Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

ab Montag, 22.02.2021 starten wir zumindest mit einigen wieder mit dem Präsenzunterricht. Darüber freuen wir uns sehr. Auch die Betreuungsverordnung hat sich geändert und ich bitte daher um Beachtung.

21_02_19_coronabetreuungsverordnung_ab_22.02.

Wie Sie der Verordnung entnehmen können, müssen nun alle Personen in der Schule einen Mundnaseschutz ganztägig tragen. Bis zum Jahrgang 8 kann dies eine Alltagsmaske sein. Für die Jahrgänge 9 und 10 ist eine medizinische Maske vorgeschrieben. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen. Bitte statten Sie Ihr Kind mit den entsprechenden Masken aus und sprechen mit ihm über diese Regelungen.

Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen.“ (s. coronabetreuungsverordnung ab dem 22.02.) Ich freue mich sehr, wenn ich von dieser Ausschlusspflicht keinen Gebrauch machen muss.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochende. Bleiben Sie gesund.

Astrid Bangert